In der Regel geht einer Therapie immer eine kompetente Beratung voraus, im Rahmen derer mit Ihnen zusammen überlegt wird, welche Behandlungsform für Sie die adäquateste ist. Im weiteren Verlauf wird die Kostenträgerschaft geklärt und ein Lebenslauf erstellt, in diesem wichtige Daten zur Lebensgeschichte, zum schulischen und beruflichen Werdegang und insbesondere auch zu Suchtentwicklung und -geschichte enthalten sind. Im Anschluss wird in Zusammenarbeit mit Ihnen ein Sozialbericht erstellt.
Die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherungen haben die Zuständigkeit bei Suchterkrankung unter sich aufgeteilt. Für Entzugsbehandlungen (Entgiftungen) sind die Krankenkassen zuständig, Entwöhungsbehandlungen führt in der Regel die Rentenversicherung im Rahmen ihrer Rehablilitationsleistung durch. Aber auch die Krankenkassen oder Träger der Sozialhilfe kommen in bestimmten Fällen dafür in Frage.
Die Behandlungszeiten richtet sich immer nach dem Einzelfall. Dies kann variieren zwischen 8 und 26 Wochen. Nach abgeschlossener med. Rehabilitation kann eine stationäre oder ambulante Weiterbehandlung beantragt werden.
Es gibt in Deutschland weit über hundert verschiedene Rehabilitationseinrichtungen für Abhängigkeits-erkrankungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Über die verschiedenen Einrichtungen, speziellen Angebote und die Antragstellung informieren wir Sie ausführlich in persönlichen Gesprächen.